Samstag, 27.07.2024
Schlussvermessungen nach Baumassnahmen von Straßen- und Güterwegen
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Dabei werden im Auftrag der Vermessungsabteilung einer Landesregierung nach Neu- oder Umbauten von Bundes- oder Landesstraßen bzw. Güterwegen die durch den Umbau betroffenen Grenzen zwischen Straße und Anrainergrundstücken an den neuen Straßenverlauf angepaßt.