Entwicklung eines Berufstandes Die Institution der Ziviltechniker, zu der Architekten, Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure zählen, ist eine Besonderheit des österreichischen Rechts. Die Wurzeln gehen auf den Anfang des 19. Jahrhunderts zurück. Unter der Regierung Napoleons als König von Italien gab es im lombardisch-venezianischen Königreich die periti agrimensori für Vermessungswesen und Grundschätzungen, 1860 wurde der Stand Privattechniker genannt, das waren behördlich autorisierte Zivilingenieure, Architekten und Bergbauingenieure, denen bestimmte Befugnisse bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit eingeräumt wurden. Diese Befugnisse erhielt der Privattechniker aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Neben dem Abschluß der erforderlichen Studien und dem Nachweis einer technisch-praktischen Betätigung von mindestens fünf Jahren Dauer mußte noch eine strenge theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Bestand der Kandidat die Prüfung, mußte er noch einen Eid ablegen, bevor er seine Befugnis ausüben durfte. | |
Der moderne Ziviltechniker Die heutige Bezeichnung Ziviltechniker wurde im Jahr 1937 eingeführt, damals wurde auch die Einteilung in die drei Kategorien Architekt vorgenommen (2. Ziviltechnikerverordnung vom 2. März 1937, BGBl. Nr. 61). Die Architekten und Ingenieurkonsulenten waren zur Planung und Überwachung der ihr Fachgebiet betreffenden Arbeiten berechtigt, die Zivilingenieure überdies auch zur Ausführung. Das Ziviltechnikergesetz 1993, welches am 1. Juni 1994 in Kraft getreten ist, sieht nur mehr eine Gliederung in zwei Sektionen vor: Architekten und Ingenieurkonsulenten. Künftig sind also Ziviltechniker nicht mehr ausführungsberechtigt, bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes an Zivilingenieure verliehene Befugnisse bleiben jedoch in ihrem bisherigen Umfang aufrecht. Die Institution der Ziviltechniker hat also eine lange Tradition, damals wie heute wird sie getragen von exzellent ausgebildeten, durch ihren Berufseid und ihre Standesregeln gewissen Richtlinien verpflichteten Fachleuten. Damit ist ein Höchstmaß an fachlicher Qualifikation garantiert, es wird auch durch die Tatsache dokumentiert, daß ein Ziviltechniker persönlich für die Qualität seiner Arbeit haftet. |
Dienstag, 08.10.2024